WEG Verwaltung

WEG Verwaltung


Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Im Rahmen der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der § 27 u. § 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch. Unser Betreuungsservice umfasst u.a.:

  • Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
  • Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Überwachung der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan
  • Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden EDV-Anlage
  • Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber Ihren Mietern problemlos abzurechnen
  • Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten
  • Einen festen Objektbetreuer für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist
  • Regelmäßige Objektbegehung und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
  • Transaprente, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Konsequentes Mahnwesen
  • Erstellung und Überwachen der Hausordnung
  • Abschluss von Versicherungs- und Wartungsverträge
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Behörden und Instanzen
  • Aufstellung der Hausordnung und deren Überwachung
  • Abwicklung von Reparaturmaßnahmen
  • Schlüsselverwaltung bei zentraler Schließanlage