WEG Verwaltung
Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Im Rahmen der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der § 27 u. § 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch. Unser Betreuungsservice umfasst u.a.:
- Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
- Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung
- Führung der Beschlusssammlung
- Überwachung der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan
- Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden EDV-Anlage
- Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber Ihren Mietern problemlos abzurechnen
- Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten
- Einen festen Objektbetreuer für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist
- Regelmäßige Objektbegehung und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
- Transaprente, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
- Konsequentes Mahnwesen
- Erstellung und Überwachen der Hausordnung
- Abschluss von Versicherungs- und Wartungsverträge
- Vertretung des Eigentümers gegenüber Behörden und Instanzen
- Aufstellung der Hausordnung und deren Überwachung
- Abwicklung von Reparaturmaßnahmen
- Schlüsselverwaltung bei zentraler Schließanlage